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Verwaltungsvereinbarung zur Amtshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe

Die Durchführung der Gesamtplanung stellt für die Träger der Eingliederungshilfe insbesondere dann eine Herausforderung dar, wenn die leistungsberechtigte Person ihre Leistungen im Bereich eines anderen Trägers der Eingliederungshilfe bezieht. Ziel dieser Verwaltungsvereinbarung ist es, die Hindernisse bei der Durchführung der Amtshilfe zu reduzieren.

Vereinbarungspartner

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht aller Behörden, die der Vereinbarung zur Amtshilfe beigetreten sind sowie die Behörden, die einmal Teil der Vereinbarung waren. Die Tabelle ist nach dem Ort der Behörde sortiert. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird von der BAGüS nicht übernommen.

Vereinbarungspartner Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Beitrittsdatum Ausstiegsdatum

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5

91522

Ansbach

01.03.2025

Bezirk Schwaben

-

86147

Augsburg

01.03.2025

Senatsverwaltung Berlin (SenASGIVA)

Oranienstraße 106

10969

Berlin

01.04.2025

Wetteraukreis

Postfach 10 06 61

61146

Friedberg (Hessen)

01.03.2025

Stadt Heidelberg

Bergheimer Straße 155

69115

Heidelberg

01.01.2025

Landkreis Elbe-Elster

Grochwitzer Str. 20

04916

Herzberg (Elster)

01.03.2025

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679

Köln

01.01.2025

Bezirk Niederbayern

Am Lurzenhof 15

84036

Landshut

01.02.2025

Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2

23909

Ratzeburg

01.01.2025

Landesamt für Soziales

Hochstraße 67

66115

Saarbrücken

01.03.2025

Ennepe-Ruhr-Kreis

Postfach 420

58317

Schwelm

01.02.2025

Kreis Sonneberg

Bahnhofstraße 66

96515

Sonneberg

01.01.2025