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Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen,  geistigen oder psychischen Behinderung,
  • Hilfen für pflegebedürftige Menschen,
  • teilstationären und stationären Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
  • Blindenhilfe.

Die Sozialagentur koordiniert dabei als zentrale Behörde die Aufgabenerledigung durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und unterstützt die Sozialämter in ihrer Arbeit. Darüber hinaus steuert die Sozialagentur die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft in Sachsen-Anhalt, indem sie auf die Errichtung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen Einfluss nimmt.

Annette Turré

Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Direktorin der Sozialagentur Sachsen-Anhalt (m. d. W. d. G. b.)

Magdeburger Str. 38
06112 Halle (Saale)

sozialagentur.sachsen-anhalt.de/

post-sozag@sachsen-anhalt.de

Tel: 0345-6815-8000

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Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Landesgesetz beschlossen. Am 25. Juli 2018 wurde das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Damit wurde der Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole.

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Am 14. August 2019 hat der Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer den Vertrag unterzeichnet.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com