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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist Eingliederungs- und Sozialhilfeträger, das Landesjugendamt, die Versorgungsverwaltung und die obere Gesundheitsbehörde. Es kümmert sich um Kindertagesstätten und als Beratungs- und Prüfbehörde (früher Heimaufsicht) um Einrichtungen der Altenhilfe. Das Landesamt ist die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen, das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum und die Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder. Als Integrationsamt setzt es sich für die Teilhabe behinderter Menschen ein. Zudem beaufsichtigt das Landesamt Apotheken und kontrollieren die Arzneimittelherstellung.

Anja Freytag

Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Leiterin der Abteilung Soziales des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

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Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AGBTHG)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Gesetz am 13. Dezember 2018 beschlossen. Damit wurden die landesrechtlichen Voraussetzungen zu Umsetzung des BTHG geschaffen und die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Das Landesamt als Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben am 28. Dezember 2018 einen Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Den Vertrag und die bereits fertiggestellten Anlagen 5-14 können Sie hier herunterladen.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com