Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen und zwei Besucherzentren und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen. Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend und Schule und Kultur – das sind die fünf Felder, in denen der LWL seine Aufgaben wahrnimmt, indem er zum Beispiel Museen, Schulen, psychiatrische und forensische Kliniken betreibt.


 

N. N.

LWL-Sozialdezernent und ständiges Mitglied der Hauptversammlung

Warendorfer Straße 26 - 28
48133 Münster

www.lwl.org/de/LWL/Soziales/Portal/

soziales@lwl.org

Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) erfüllt Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und betreibt 41 Schulen, zehn Kliniken, drei Heilpädagogische Netze sowie 20 Museen und Kultureinrichtungen.

Dirk Rist (vormals Lewandrowski)

BAGüS-Vorsitzender
LVR-Sozialdezernent

Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln

www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/lpsoziales.jsp

soziales@lvr.de

Foto von Dirk Rist. Quelle: © BAGüS

Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( AG-BTHG) NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des BTHG geschaffen und die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für ca. 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Die Vertragspartner nach Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages NRW. Quelle: © LWL