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Landeswohlfahrtsverband Hessen

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) wird als Kommunalverband getragen von den Landkreisen und kreisfreien Städten. In ihrem Auftrag finanziert er soziale Leistungen für behinderte, psychisch kranke sowie sozial benachteiligte Menschen und unterstützt diese in ihrem Alltag und im Beruf. Außerdem werden mehr als 4700 Kinder mit besonderen Förderbedarf von einer der Frühberatungsstellen, einer Schule oder den überregionalen Beratungs- und Förderzentren des Landeswohlfahrtsverbandes gefördert.

Ulrike Gote

Vorstandsmitglied und ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Erste Beigeordnete des LWV Hessen

Ständeplatz 6 -10
34117 Kassel

www.lwv-hessen.de/

info@lwv-hessen.de

Foto von Ulrike Gote. Quelle: © Rolf K. Wegst

Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Der Hessische Landtag hat das Gesetz am 13. September 2018 beschlossen. Am 26.September wurde das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

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Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Die Verhandlungen der der Träger der Eingliederungshilfe und der Vereinigungen der Leistungserbringer sind noch nicht abgeschlossen. Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hier informieren.

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com

Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG

Die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben eine Übergangsvereinbarung die Zeit vom 1. Januar 2020 bis längstens 31. Dezember 2021 abgeschlossen.

Download der Übergangsvereinbarung im PDF-Format

Ein Mann hält bunte Luftballons und die Hand seiner Freundin, die mit ihm auf einer Brücke ist. Quelle:  © Jenny Sturm/stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Die Träger der Sozialhilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben einen Landesrahmenvertrag für die Leistungen der Sozialhilfe abgeschlossen. Der Vertrag gilt ab dem 1. Januar 2020.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com