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Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeit, Soziales, Jugend und Integration –  für diese Themen ist die Senatorische Behörde zuständig. Dazu gehören die sechs Sozialzentren mit dem Amt für Soziale Dienste und dem Jugendamt in den Stadtteilen sowie die Werkstatt Bremen für behinderte Menschen mit dem Martinshof. Die Senatorische Behörde entwickelt und steuert die gesetzlichen Angebote und sozialen Hilfen im Land Bremen für Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer, Familien, Zugewanderte, Menschen mit geringen Einkommen, Ältere, Behinderte sowie Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Dr. Heike Adam

Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Referatsleiterin Behindertenpolitik, UN-BRK, Leistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen

www.soziales.bremen.de/

office@soziales.bremen.de

Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Das Landesgesetz wurde am 12. März 2019 im Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Der Bremische Landesrahmenvertrag wurde im August 2019 zwischen der Freien Hansestadt Bremen als Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer abgeschlossen.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com