Wir stellen uns vor
Wer sind wir?
Wir sind die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der über-örtlichen Träger
der Sozial-Hilfe und der Eingliederungs-Hilfe in ganz Deutschland.
Das ist sehr lang.
Deshalb heißen wir kurz BAGüS.
Zu uns gehören die Bundes-Länder
oder Gemeinde-Verbände.
Und Ämter.
Zum Beispiel:
- Landes-Amt für Soziales und Versorgung in Brandenburg
- Kommunaler Sozial-Verband Sachsen
Und die Landschafts-Verbände in Nordrhein-Westfalen:
- Landschafts-Verband Rheinland, kurz LVR
- Landschafts-Verband Westfalen-Lippe, kurz LWL
Warum gibt es uns?
Die BAGüS hat diese Ziele:
- Durchsetzung von Rechten und Leistungen von Menschen in besonderen Lebens-Umständen.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
- Gesetze und Regeln für Menschen in besonderen
Lebens-Umständen verständlich umsetzen.
Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung.
Außerdem haben wir das Ziel mit Behörden zu arbeiten.
Unsere Mitglieder haben Interessen.
Diese Interessen vertreten wir vor der Bundes-Regierung.
Einige Aufgaben der BAGüS stehen im Gesetz
und diese Aufgaben nehmen wir ernst.
Unsere Ziele
Wir möchten normale Teilhabe von Menschen mit Behinderung
in der Gesellschaft.
Und die Unterstützung von Menschen,
die gepflegt werden.
Was tun wir dafür?
Die BAGüS hat Mitglieder.
Und die Mitglieder haben immer neue Ideen,
wie Menschen mit Behinderung teilhaben können.
Unsere Mitglieder entwickeln Tipps.
Zum Beispiel für Gesetze.
Damit helfen sie in ganz Deutschland Rechte weiter zu entwickeln.
Wir arbeiten zusammen mit:
- Fach-Leuten
- Selbst-Hilfe-Verbänden
- Sozialen Dienste
- Und anderen Einrichtungen
Unsere Aufgaben
Unsere Mitglieder sind zuständig für diese Gesetze:
- Leistungen der Eingliederungs-Hilfe
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9
- Hilfe zur Pflege
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
- Und anderen Leistungen
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
Die genaue Aufgaben-Verteilung kann in jedem Bundes-Land anders sein.
Die Eingliederungs-Hilfe und die Hilfe zur Pflege haben viele Bereiche.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen:
- Leistungen zur Hilfe für das Leben in der eigenen Wohnung oder in einer besonderen Wohn-Formen. Früher lebten einige Menschen in Heimen, auch Wohnheime oder stationäre Einrichtungen genannt. Die heißen jetzt: besondere Wohn-Formen.
- Förderung von Kindergarten-Plätzen für Kinder mit und ohne Behinderung und heilpädagogischen Kindergärten
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben. Vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen. Kurz WfbM. Und auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
- Hilfs-Mittel, zum Beispiel Rollstühle oder spezielle Autos
Für Menschen mit Pflege-Bedarf:
- Pflege und Betreuung in Pflege-Einrichtungen
- In stationären Pflege-Einrichtungen und in teil-stationären
Stationär heißt: Es ist immer jemand zur Pflege da. Tag und Nacht.
Teil-stationär heißt: Es ist jemand für einige Stunden zur Pflege da.
- Man kann auch ambulante Pflege bekommen.
Das heißt ein Pflege-Dienst kommt zu einem nach Hause.
Wir stellen uns vor
Wer sind wir?
Wir sind die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der über-örtlichen Träger
der Sozial-Hilfe und der Eingliederungs-Hilfe in ganz Deutschland.
Das ist sehr lang.
Deshalb heißen wir kurz BAGüS.
Zu uns gehören die Bundes-Länder
oder Gemeinde-Verbände.
Und Ämter.
Zum Beispiel:
- Landes-Amt für Soziales und Versorgung in Brandenburg
- Kommunaler Sozial-Verband Sachsen
Und die Landschafts-Verbände in Nordrhein-Westfalen:
- Landschafts-Verband Rheinland, kurz LVR
- Landschafts-Verband Westfalen-Lippe, kurz LWL
Warum gibt es uns?
Die BAGüS hat diese Ziele:
- Durchsetzung von Rechten und Leistungen von Menschen in besonderen Lebens-Umständen.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
- Gesetze und Regeln für Menschen in besonderen Lebens-Umständen verständlich umsetzen.
Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung.
Außerdem haben wir das Ziel mit Behörden zu arbeiten.
Unsere Mitglieder haben Interessen.
Diese Interessen vertreten wir vor der Bundes-Regierung.
Einige Aufgaben der BAGüS stehen im Gesetz
und diese Aufgaben nehmen wir ernst.