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Unsere Aufgaben

Für wen und was setzt sich die BAGüS ein?

Unsere Aufgaben

Unsere Mitglieder sind zuständig für diese Gesetze:

  • Leistungen der Eingliederungs-Hilfe

aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9

  • Hilfe zur Pflege

aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12

  • Und anderen Leistungen

aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12

 

Die genaue Aufgaben-Verteilung kann in jedem Bundes-Land anders sein.

Die Eingliederungs-Hilfe und die Hilfe zur Pflege haben viele Bereiche.

Zum Beispiel:

Für Menschen mit Behinderungen:

  • Leistungen zur Hilfe für das Leben in der eigenen Wohnung oder in einer besonderen Wohn-Formen. Früher lebten einige Menschen in Heimen, auch Wohnheime oder stationäre Einrichtungen genannt. Die heißen jetzt: besondere Wohn-Formen.
  • Förderung von Kindergarten-Plätzen für Kinder mit und ohne Behinderung und heilpädagogischen Kindergärten
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben. Vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen. Kurz WfbM. Und auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

  • Hilfs-Mittel, zum Beispiel Rollstühle oder spezielle Autos

Für Menschen mit Pflege-Bedarf:

  • Pflege und Betreuung in Pflege-Einrichtungen
  • In stationären Pflege-Einrichtungen und in teil-stationären

Stationär heißt: Es ist immer jemand zur Pflege da. Tag und Nacht.

Teil-stationär heißt: Es ist jemand für einige Stunden zur Pflege da.

  • Man kann auch ambulante Pflege bekommen. Das heißt ein Pflege-Dienst kommt zu einem nach Hause.